Amateurmusikfonds

Start mit erster Ausschreibung für Projektförderung

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig fünf Millionen Euro bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder ­bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse entstehen sowie neue Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Schwieriger Wiederaufbau der Amateurmusiklandschaft

Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester: »Der Amateurmusikfonds ist ein Meilenstein für die Amateurmusikszene. Nach der Corona-Pandemie, in der für die Amateurmusik auf Bundesebene knapp 40 Millionen Euro bereitgestellt wurden, beginnt nun der schwierige Wiederaufbau der Amateurmusiklandschaft. Der Fonds hilft uns dabei, die besten Ideen sowohl für lokal wirkende als auch für überregional bzw. bundesweit ausstrahlende Projekte zu finanzieren und für alle Ensembles in unserem Land zur Nachahmung zugänglich zu machen.«

Projekte können sich beispielsweise der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demografie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (zum Beispiel Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartnerinnen oder -partnern aus anderen Bereichen.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchen­gemeinden oder Bands sowie andere ­Organisationen der Amateurmusik (Trä­ger­schaft gemäß Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Projekte von Ensembles oder deren Trägern können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2 500 Euro bis maximal 10 000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (zum Beispiel durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10 000 Euro bis grundsätzlich höchstens 75 000 Euro erhalten.

Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern.

Im Zentrum des Fonds steht die Projektförderung. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben widmen sich zwei kleinere Programmbereiche der Erarbeitung von Zukunftskonzepten zu Themen wie (unter anderem) Bildung, Engagement und Gesundheit sowie der verstärkten Sichtbarmachung der Vielfalt der Amateurmusikszene.

Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.     pm

Beratung und Antragstellung

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQs und der Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung. Interessierte Ensembles können sich auch wie folgt an den BMCO wenden:
Telefonische Beratung: 030 / 60 98 07 81 – 35
Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr
Per E-Mail: amf@bundesmusikverband.de